Seit 2020 unterstützt die Gemeinde und Energiestadt im Rahmen eines Förderprogramms bauliche Massnahmen zum Klimaschutz. Mit dem angepassten Förderprogramm leistet Wattwil weiterhin einen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses und zum Erhalt der Versorgungssicherheit dank Effizienzmassnahmen. Mit dem laufenden Förderprogramm ist es Wattwil gelungen, durch den Ersatz von fossilen Heizungen den CO2-Ausstoss zu verringern und mit dem Zubau von PV-Anlagen die Produktion von einheimischem Strom zu vergrössern.
Der Gemeinderat genehmigte Ergänzungen der Fördermassnahmen sowie die entsprechenden Anpassungen am Reglement, an den Vollzugsvorschriften und an den Wegleitungen. Die Anpassungen wurden auf die Regelungen im Zusammenhang mit dem Strommantel-Erlass abgestimmt. In Kenntnis der abgeschlossenen Regelungen des Bundes und Kantons wurden nun die Fördermassnahmen geprüft und ergänzt.
Somit konnte das Reglement Energieförderprogramm Wattwil, die Vollzugsvorschriften Energieförderprogramm Wattwil und die Wegleitungen abschliessend genehmigt werden. Das Reglement Energieförderprogramm wird gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung nach den Herbstferien im Zeitraum vom 20. Oktober bis 29. November 2025 öffentlich aufgelegt und dem fakultativen Referendum unterstellt.