Gemäss Art. 16 ff Gemeindeordnung wurde das Reglement «Energieförderprogramm Wattwil» dem fakultativen Referendum unterstellt. Es ersetzt das Reglement vom 1. September 2020. Die Auflage erfolgte zwischen dem 20. Oktober und 28. November 2025. Das fakultative Referendum blieb unbenützt. Der Gemeinderat setzt das neue Reglement formell per 1. Januar 2026 in Kraft.
Mitteilung
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05.01.2026
Neues «Reglement Energieförderprogramm» gilt ab 1. Januar 2026
Gemäss Art. 16 ff Gemeindeordnung wurde das Reglement «Energieförderprogramm Wattwil» dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum blieb unbenützt.
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