Auf dem Grundstück Nr. 1691W ist die Erstellung einer neuen Jauchegrube mit einem Fassungsvermögen von 615 m³ vorgesehen. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben ist die Umlegung des Weges «Waldschwil–Platten–Hänsenberg» (Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014) erforderlich. Die Umlegung dieses Gemeindewegs erfordert gemäss dem kantonalen Strassengesetz (sGS 732.1, StrG) die Durchführung eines Strassenplanverfahrens.
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 hat der Gemeinderat die Umlegung des Weges «Waldschwil–Platten–Hänsenberg» (Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014) bzw. der Teilstrassenplan vom 2. Dezember 2025 bewilligt und zur öffentlichen Auflage gemäss Art. 41 StrG freigegeben. Da es sich um ein kleines und unbedeutendes Projekt handelt und somit die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Absteckung im Gelände erfüllt sind, kann gemäss Art. 44 Abs. 2 StrG auf die Absteckung verzichtet werden.
Die Auflagefrist dauert vom 14. Januar bis 12. Februar 2026. Die entsprechenden Unterlagen können während der Auflage auf der Webseite der Gemeinde Wattwil oder im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grünaustrasse 7, 9630 Wattwil. eingesehen werden. Gegen das Projekt kann beim Gemeinderat, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).