Öffentliche Auflage –
Umlegung Verbindungsweg Bleikenstrasse-Austrasse Nr. 4.040
Diese öffentliche Auflage erfolgt in Koordination mit dem ordentlichen eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren (Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung UVP) für das Projekt Baudienst-Zentrum Wattwil der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Es wird auf die entsprechende Publikation Nr. 00.247.447 verwiesen.
Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) folgende Erlasse genehmigt:
- Teilstrassenplan Verbindungsweg Bleikenstrasse-Austrasse 1:500
- Signalisations- und Markierungsplan 1:500
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 25. Februar 2026 bis zum 26. März 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Wattwil einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse Einsprache erhoben werden.
Einsprachen
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 Eisenbahngesetz, EBG, SR 742.01).
Gemeinderat Wattwil