Das benötigte Land konnte von der Säntis Energie AG und dem BLWE erworben werden. Der BLWE will auf seiner Liegenschaft die Bushalle erweitern und ebenfalls mit einer PV-Anlage ausstatten. Damit der BLWE das Bauvorhaben umsetzen kann, muss eine unterirdische Verbindungsleitung von der Trafostation der Thurwerke AG bis zur Bushalle gezogen werden. Diese Massnahme soll gleichzeitig mit der Trottoir-Ausbau erfolgen. Für den Trottoir-Ausbau ist gemäss Art. 39 des Strassengesetzes (sGS 732.1, StrG) das Strassenplanverfahren durchzuführen und ein Teilstrassenplan zu erlassen. Es ersetzt das Baubewilligungsverfahren.

Baulinienplan wird geändert

Gemäss Art. 29 Abs. 1 Bst. a des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) legen Baulinien den Mindestabstand oder den Pflichtabstand von Bauten und Anlagen, insbesondere gegenüber Strassen, Wegen, Plätzen und anderen öffentlichen Verkehrsanlagen, fest. Weil der Strassenabstand bei Gemeindestrassen 2. Klasse vier Meter beträgt, soll die Baulinie auf vier Meter ab der heutigen Strassengrenze festgelegt werden. Somit entsteht für die betroffenen Eigentümer nach Erwerb des Landstreifens durch die Gemeinde gegenüber dem heutigen Stand keine Schlechterstellung. Im Bereich der Gebäude Vers.-Nr. 2663W, 2325W und 2375W soll die Baulinie entlang der Gebäude verlaufen.

Mitwirkungsfrist ist abgelaufen

Die Bevölkerung wurde zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Die Unterlagen zum Projekt waren während 30 Tagen, vom 3. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026, auf der Webseite der Gemeinde Wattwil sowie der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden aufgeschaltet und konnten im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während diesem Zeitraum konnten schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden, diese werden nun durch die Abteilung Bau und Planung bearbeitet.

Das Bauprojekt Trottoir-Verlängerung Austrasse, der Teilstrassenplan sowie der Baulinienplan wurden inzwischen an das kantonale Bau- und Umweltdepartement zur Vorprüfung überwiesen.