Schuldner
Matthias Ammann
Heimatort: Alt St. Johann SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 05.03.1976
Wilerstrasse 120
9620 Lichtensteig, Gemeinde Wattwil
Gläubiger
EOS Schweiz AG
CHE-107.621.623
Obstgartenstrasse 27
8302 Kloten
Schuldbetreibung/en Nr. 23002808, 23002555, 23003026, 24000390
Forderungen
CHF 8'324.05 nebst Zins zu 5 % seit 26.09.2023
Rechnung für Urheberrechtsentschädigung, Rechnung vom 28.02.2023, Nr. 2949166, zedierte Forderung von Suisa, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, 8038 Zürich
CHF 207.55 Aufgelaufener Zins bis 25.09.2023
CHF 823.35 Umtriebsentschädigung
CHF 15.00 Sonstige Kosten
CHF 274.60 nebst Zins zu 5 % seit 11.09.2023
Prämien KVG 06.2023
CHF 52.20 nebst Zins zu 5 % seit 11.09.2023
Prämien VVG 06.2023
CHF 110.00 Administrative Kosten
CHF 3.85 fällige Zinsen
CHF 407.95 nebst Zins zu 5 % seit 25.10.2023
Versicherung : Kollektiv-Kranken ,Prime du 01-07-2023, police N°3496518/5630
CHF 35.00 Mahn- und Verwaltungsspesen
CHF 0.78 Zins bis 24.10.2023
CHF 65.00 Bearbeitungsgebühren
CHF 500.00 Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 15.09.2023
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der oben stehend aufgeführten Betreibungen am Freitag, 21. Juni 2024, 09:00 Uhr an der Wilerstrasse 120, 9620 Lichtensteig in der Gemeinde Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse).
Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit am Wohnort, mit Beizug der Kantonspolizei St. Gallen sowie Schlüsseldienst, vollzogen. Zusätzlich wird der Schuldner aufgefordert gemäss Art. 98 Abs. 3 SchKG sein Fahrzeug, BMW 325i Cabrio, blau dunkel, 1. Inverkehrsetzung 01.10.1988, innert 5 Tagen ab Vollzug, beim Betreibungsamt abzuliefern. Sollte der Schuldner dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Art. 163 Abs. 1 StGB geltend gemacht.
Die vorstehende Publikation ersetzt die Zustellung der Abschrift der Pfändungsurkunde (Art. 114 SchKG) oder des Verlustscheines (Art. 115 SchKG) an den Schuldner.
Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Bemerkungen
Der Schuldner macht keine Angaben gegenüber dem Betreibungsamt, weshalb eine Pfändung am Wohnort vollzogen wird.
Matthias Ammann
Heimatort: Alt St. Johann SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 05.03.1976
Wilerstrasse 120
9620 Lichtensteig, Gemeinde Wattwil
Gläubiger
EOS Schweiz AG
CHE-107.621.623
Obstgartenstrasse 27
8302 Kloten
Schuldbetreibung/en Nr. 23002808, 23002555, 23003026, 24000390
Forderungen
CHF 8'324.05 nebst Zins zu 5 % seit 26.09.2023
Rechnung für Urheberrechtsentschädigung, Rechnung vom 28.02.2023, Nr. 2949166, zedierte Forderung von Suisa, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, 8038 Zürich
CHF 207.55 Aufgelaufener Zins bis 25.09.2023
CHF 823.35 Umtriebsentschädigung
CHF 15.00 Sonstige Kosten
CHF 274.60 nebst Zins zu 5 % seit 11.09.2023
Prämien KVG 06.2023
CHF 52.20 nebst Zins zu 5 % seit 11.09.2023
Prämien VVG 06.2023
CHF 110.00 Administrative Kosten
CHF 3.85 fällige Zinsen
CHF 407.95 nebst Zins zu 5 % seit 25.10.2023
Versicherung : Kollektiv-Kranken ,Prime du 01-07-2023, police N°3496518/5630
CHF 35.00 Mahn- und Verwaltungsspesen
CHF 0.78 Zins bis 24.10.2023
CHF 65.00 Bearbeitungsgebühren
CHF 500.00 Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 15.09.2023
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der oben stehend aufgeführten Betreibungen am Freitag, 21. Juni 2024, 09:00 Uhr an der Wilerstrasse 120, 9620 Lichtensteig in der Gemeinde Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse).
Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit am Wohnort, mit Beizug der Kantonspolizei St. Gallen sowie Schlüsseldienst, vollzogen. Zusätzlich wird der Schuldner aufgefordert gemäss Art. 98 Abs. 3 SchKG sein Fahrzeug, BMW 325i Cabrio, blau dunkel, 1. Inverkehrsetzung 01.10.1988, innert 5 Tagen ab Vollzug, beim Betreibungsamt abzuliefern. Sollte der Schuldner dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Art. 163 Abs. 1 StGB geltend gemacht.
Die vorstehende Publikation ersetzt die Zustellung der Abschrift der Pfändungsurkunde (Art. 114 SchKG) oder des Verlustscheines (Art. 115 SchKG) an den Schuldner.
Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Bemerkungen
Der Schuldner macht keine Angaben gegenüber dem Betreibungsamt, weshalb eine Pfändung am Wohnort vollzogen wird.