Der Gemeinderat hat den Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, formell festgesetzt und gemäss Art. 36 Abs. 1 Bst. a des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) dem fakultativen Referendum unterstellt.
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Gegenstand
Zonenplan und Baureglement
Beschluss des Gemeinderates vom 22. September 2026
Auflageort
Gemeindehaus Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil (Foyer), sowie auf der Homepage der Gemeinde Wattwil www.wattwil.ch.
Referendumsfrist
Montag, 2. November 2026 bis Freitag, 11. Dezember 2026 (40 Tage)
Quorum
Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 300 gültige Unterschriften notwendig.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.