Politische Gemeinden
Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil, Wildhaus-Alt St.Johann
Gegenstand
Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg
Referendumsfrist
Montag, 2. November 2026, bis Freitag, 11. Dezember 2026
Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Ratskanzlei, Büro Nr. 207, 2. Etage, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, auf.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
300 gültige Unterschriften gemäss Art. 14 Gemeindeordnung
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Wattwil, Grünaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.