Politische Gemeinden
Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil, Wildhaus-Alt St.Johann

Gegenstand
Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg

Referendumsfrist   
Montag, 2. November 2026, bis Freitag, 11. Dezember 2026

Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während der Öffnungszeiten im  Gemeindehaus, Ratskanzlei, Büro Nr. 207, 2. Etage, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, auf.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
300 gültige Unterschriften gemäss Art. 14 Gemeindeordnung

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Wattwil, Grünaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.