Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1) folgende Änderung des Schutzverordnungstextes erlassen:

Gestaltungsstudie Brendi – Änderung Schutzverordnungstext, Art. 5 Abs. 4
Die Gestaltungsstudie Siedlung Brendi – Wattwil SG vom 23. Juni 2023 mit Beilagen wird als wegleitend erklärt.

Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 2. November 2026 bis 1. Dezember 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Wattwil einsehbar.

Einsprachen
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.