Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Gegenstand:   Reglement Energieförderprogramm Wattwil
Beschluss des Gemeinderates vom 23. September 2025

Auflageort: Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207), Grüenaustrasse 7

Frist: Referendum, 20. Oktober bis 28. November 2025 (40 Tage)

Quorum: 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des
                        Referendumsbegehrens notwendig.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1, Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen.