Schuldner
Cristinel-Neculai Dumitriu
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 12.04.1978
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde per 31.12.2025 amtlich gestrichen. Der derzeitige Aufenthaltsort ist uns nicht bekannt.
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Schuldbetreibung/en Nr. 25002455, 26000689 vom 01.07.2026
Forderungen
CHF 893.85 nebst Zins zu 5 % seit 25.08.2025
Prämien KVG vom 01.03.2025 - 31.05.2025 in der Betreibungs-Nr. 25002455
CHF 170.00 Spesen in der Betreibungs-Nr. 25002455
CHF 18.15 Zins in der Betreibungs-Nr. 25002455
CHF 1'787.70 nebst Zins zu 5 % seit 25.02.2026
Prämien KVG vom 01.06.2025 - 30.11.2025 in der Betreibungs-Nr. 26000689
CHF 300.00 Spesen in der Betreibungs-Nr. 26000689
CHF 47.85 Zins in der Betreibungs-Nr. 26000689
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der obenstehend aufgeführten Betreibung am Freitag, 07. August 2026, 09:00 Uhr im Betreibungslokal des Betreibungsamtes Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit vollzogen.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.
Cristinel-Neculai Dumitriu
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 12.04.1978
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde per 31.12.2025 amtlich gestrichen. Der derzeitige Aufenthaltsort ist uns nicht bekannt.
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Schuldbetreibung/en Nr. 25002455, 26000689 vom 01.07.2026
Forderungen
CHF 893.85 nebst Zins zu 5 % seit 25.08.2025
Prämien KVG vom 01.03.2025 - 31.05.2025 in der Betreibungs-Nr. 25002455
CHF 170.00 Spesen in der Betreibungs-Nr. 25002455
CHF 18.15 Zins in der Betreibungs-Nr. 25002455
CHF 1'787.70 nebst Zins zu 5 % seit 25.02.2026
Prämien KVG vom 01.06.2025 - 30.11.2025 in der Betreibungs-Nr. 26000689
CHF 300.00 Spesen in der Betreibungs-Nr. 26000689
CHF 47.85 Zins in der Betreibungs-Nr. 26000689
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der obenstehend aufgeführten Betreibung am Freitag, 07. August 2026, 09:00 Uhr im Betreibungslokal des Betreibungsamtes Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit vollzogen.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.