Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft:
Nermin und Fikreta Sahman-Hodzic, Berglistrasse 5, 9630 Wattwil
Grundeigentümer:
StWE-Gemeinschaft "Berglistrasse 5 und 11", c/o Walter und Anna Rosa Brändle-Schuler, Tüetlisberg 7, 9630 Wattwil
Grundstück, Lage:
2390W, Berglistrasse 5, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:
Dachsanierung und Fassadenanpassung

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 14. Oktober 2025, d.h. während 14 Tagen in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil sowie auf der Homepage zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.