Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)
Bauherrschaft:
Schulgemeinde Wattwil-Krinau, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil
Grundeigentümer:
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
2296W, Churfirstenstrasse 6, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:
Ersatzbau Kindergarten Wis
Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 17. September 2025 bis 30. September 2025, d.h. während 14 Tagen in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil sowie auf der Homepage zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.