Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)
Bauherrschaft:
Kanton St. Gallen, Amt für Wasser und Energie (AWE), Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001 St.Gallen
Grundeigentümer:
Politische Gemeinde Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil
Grundstück, Lage:
454W, Rickenhof, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:
Testverpflanzung von drei Alleebäumen der Thur
Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 6. August 2025 bis 19. August 2025, d.h.
während 14 Tagen in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Homepage zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.