Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft: 
GOFAST AG, Wiesenstrasse 10a, 8952 Schlieren
Grundeigentümer: 
Ceterum Helvetia AG, Schaffhauserstrasse 104, 8152 Glattbrugg
Grundstück, Lage:
2662W, Rietwisstrasse 11, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:  
Neubau 16 Schnelladestationen, Erweiterung Reklameeinrichtung

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 6. August 2025 bis 19. August 2025, d.h.
während 14 Tagen in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Homepage zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.