Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 des Planungs- und Baugesetzes, PBG, sGS 731.1)
Bauherrschaft:
Stefan und Yvonne Büttiker, Färberstrasse 7, 8832 Wollerau
Grundeigentümer:
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
3352W, 3391W, Espenstrasse 57 + 59, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:
Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 26. August 2026 bis 8. September 2026, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.
Link zu den Baugesuchsunterlagen:
https://share.wattwil.ch:8443/s/BPCFTL9AGj279Ns