Schuldner
Matthias Ammann
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 05.03.1976
Wilerstrasse 120
9620 Lichtensteig
Gläubiger
Kanton St. Gallen
Kantonales Steueramt St. Gallen
CHE-115.128.589
Davidstrasse 41
9000 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26001874 vom 26.06.2026
Forderungen
CHF 2'500.00 Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 14.10.2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 14.10.2025
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Matthias Ammann
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 05.03.1976
Wilerstrasse 120
9620 Lichtensteig
Gläubiger
Kanton St. Gallen
Kantonales Steueramt St. Gallen
CHE-115.128.589
Davidstrasse 41
9000 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26001874 vom 26.06.2026
Forderungen
CHF 2'500.00 Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 14.10.2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 14.10.2025
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil