Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) betreffend Sanierung Brandstrasse folgende Erlasse genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben:

- Strassenbauprojekt
- Teilstrassenplan 1:500

Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 10. Juni 2026 bis 9. Juli 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Wattwil einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRP, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Die Auflageunterlagen sind unter diesem Link abrufbar.