Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2026 im Zusammenhang mit einem Baugesuch (Publikation Nr. 00.266.031) die Umlegung der Hofzufahrt Hinterer Schönenberg (Nr. 3.099) und Anpassung des Wegs Hinterer Schönenberg-Oberer Schönenberg» (Nr. 6.064) beziehungsweise den Teilstrassenplan vom 4. Mai 2026 erlassen.
Gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 731.1, StrG) ist ein Planverfahren durchzuführen. Der Teilstrassenplan für die Umlegung Hofzufahrt Hinterer Schönenberg (Nr. 3.099) und Anpassung Weg Hinterer Schönenberg-Oberer Schönenberg» (Nr. 6.064) wird gemäss Art. 41 StrG öffentlich aufgelegt:
Umlegung Hofzufahrt Hinterer Schönenberg (Nr. 3.099) und Anpassung Weg Hinterer Schönenberg-Oberer Schönenberg» (Nr. 6.064)
Einsichtnahme
Der Teilstrassenplan liegt in der Zeit vom 10. Juni 2026 bis 9. Juli 2026, d.h. während 30 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.
Einsprachen
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts (Begründung) sowie einen Antrag zu enthalten.
Link zum Teilstrassenplan: https://share.wattwil.ch:8443/s/2qzymgHa5zfNknG
Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/m7GjCSiRc72yZFn