Die Festlegung des Gewässerraums entlang der Thur erfolgt gleichzeitig mit dem Thursanierungsprojekt, der eigentliche Gewässerraum wird dort für einen Kernbereich mit der Thur, den Uferbereichen und den Thurwegen festgelegt. Die weniger weit gehenden Einschränkungen in den Freihaltebereichen ausserhalb der Thurwege sollen mit den vorliegenden Sondernutzungsplänen festgelegt werden. Die Sondernutzungspläne lösen die bestehenden Gewässerabstandslinien ab.
Der Planungsperimeter orientiert sich an der bereits bestehenden und gesicherten Freihaltezonen oder an den aktuell rechtskräftigen Gewässerabstandslinienplänen. Mit der Regelung im Sondernutzungsplan wird zusätzlicher Raum für ortsbauliche, gestalterische sowie ökologische Ziele gesichert.
Nach erfolgter Mitwirkung vom 27. Februar 2026 bis 18. März 2026 hat der Gemeinderat die Sondernutzungspläne Thurraum Flooz, Nord und Süd mit den Besonderen Vorschriften erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
Die Dokumente der Sondernutzungspläne Thurraum Flooz, Nord und Süd mit den Besonderen Vorschriften sind vom 26. Mai 2026 bis 24. Juni 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Plangebiet sowie im Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets wurde eine persönliche Anzeige über die öffentliche Auflage zugestellt.
Während der Auflagefrist können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Einsprachen eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache enthält bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung.
Die Unterlagen der öffentlichen Auflage sind unter nachfolgendem Link abrufbar:
https://share.wattwil.ch:8443/s/EFJMKWkG8wx2QiZ
Gemeinderat Wattwil