Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft: 
Ruth Stebler, Mühle 64, 9622 Krinau
Grundeigentümer: 
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
20K, Mühle 64, 9622 Krinau
Bauvorhaben:  
Teilsanierung Bachverbauung

Link zu den Baugesuchsunterlagen:https://share.wattwil.ch:8443/s/3cw6yzBj24JJkKQ

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 6. Mai 2026 bis 19. Mai 2026, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.