Der Gemeinderat Wattwil hat 21. April 2026 gestützt auf Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) betreffend Ausbau Tunnelweg folgende Erlasse genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben:
- Strassenbauprojekt
- Teilstrassenplan 1:200
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 27. April 2026 bis 26. Mai 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Wattwil einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRP, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Die Auflageunterlagen sind unter diesem Link abrufbar.