Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)
Bauherrschaft:
Sandra Bösch, Hauptstrasse 6, 9126 Necker
Grundeigentümer:
Sandra Bösch, Hauptstrasse 6, 9126 Necker
Thomas Eugster, Dorf 146, 9622 Krinau
Grundstück, Lage:
39K, Dorf 146, 9622 Krinau
Bauvorhaben:
Umnutzung landwirtschaftliche in nichtlandwirtschaftliche Nutzung
Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/qANzaB2miYfDG3W
Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 22. April 2026 bis 5. Mai 2026, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.