Schuldner
Alexandru-Cristian Babii
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 29.01.2005
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde rückwirkend per 31.08.2025 nach unbekannt abgemeldet.
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000666 vom 23.02.2026
Forderungen
CHF 2171.80 nebst Zins zu 5 % seit 23.02.2026
Prämien KVG vom 17.07.2025 - 30.11.2025
CHF 400.00 Spesen
CHF 46.70 Zins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 17.07.2025 - 30.11.2025
Spesen
Zins
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Zustellung erfolgt aufgrund Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Alexandru-Cristian Babii
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 29.01.2005
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde rückwirkend per 31.08.2025 nach unbekannt abgemeldet.
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000666 vom 23.02.2026
Forderungen
CHF 2171.80 nebst Zins zu 5 % seit 23.02.2026
Prämien KVG vom 17.07.2025 - 30.11.2025
CHF 400.00 Spesen
CHF 46.70 Zins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 17.07.2025 - 30.11.2025
Spesen
Zins
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Zustellung erfolgt aufgrund Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil