Der Gemeinderat hat am 31. März 2026 beschlossen die bestehende Vereinbarung mit der Gemeinde Oberuzwil vorzeitig per 30. April 2026 aufzulösen und die Vereinbarung «Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz» neu mit der Stadt St.Gallen abzuschliessen. Dieser Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt (Art. 23, Bst. c, GG).

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes (GG, sGS 151.2) und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative (RIG, sGS 125.1).

Gegenstand:   
Vereinbarung betreffend Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz
(Beschluss des Gemeinderates vom 31. März 2026)

Auflageort:   
Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207), Grüenaustrasse 7

Frist:
9. April 2026 bis 19. Mai 2026 (40 Tage)

Quorum:  
300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig. Unterschriftsbögen können in der gewünschten Anzahl bei der Ratskanzlei (Auflageort) bezogen werden.

Das Referendumsbegehren mit den entsprechend gültigen Unterschriften ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen.