Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) betreffend Verlängerung des Trottoirs an der Austrasse (Nr. 2.082) folgende Erlasse genehmigt:
- Strassenbauprojekt
- Teilstrassenplan Situation 1:200
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Wattwil einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Die Auflageunterlagen sind unter diesem Link abrufbar.