Der Tunnelweg ist eine Gemeindestrasse 3. Klasse und zweigt von der SOB-Unterführung in südwestlicher Richtung von der Bleikenstrasse ab. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) und die weiteren Grundeigentümer beabsichtigen den erstmaligen Belagseinbau, die Verbreiterung im südlichen Bereich und die Ergänzung der Entwässerung. 

Bei der geplanten Sanierung (Verbreiterung, erstmaliger Belag) handelt es sich um einen Strassenneubau im Sinne von Art. 33 des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG). Vor der Durchführung eines Strassenplanverfahrens sorgt die Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Art. 33bis StrG). Dazu ist ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.

Die Unterlagen sind während 20 Tagen bzw. vom 13. März bis 1. April 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderates, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.

Link zu den Mitwirkungsunterlagen:
Mitwirkungsunterlagen