Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft: 
Kanton St.Gallen, Hochbauamt, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen
Grundeigentümer: 
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
274W, Ebnaterstrasse 46, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:  
Reklameeinrichtung (2. Nachtrag)

Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/n6kboyCTE5JZR6G

Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 11. März 2026 bis 24. März 2026, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.