In Absprache mit dem kantonalen Amt für Wasser und Energie (AWE) und auf der Grundlage des Gesamtprojekts Thursanierung Wattwil soll der Gewässerraum entlang der Thur gesichert werden. Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt grundsätzlich zusammen mit dem Thursanierungsprojekt, der eigentliche Gewässerraum wird dort für einen Kernbereich mit der Thur, den Uferbereichen und den Thurwegen festgelegt. Die weniger weit gehenden Einschränkungen in den Freihaltebereichen ausserhalb der Thurwege sollen mit den vorliegenden Sondernutzungsplänen festgelegt werden. Die Sondernutzungspläne lösen die bestehenden Gewässerabstandslinien ab.
Der Planungsperimeter orientiert sich an der bereits bestehenden und gesicherten Freihaltezonen oder an den aktuell rechtskräftigen Gewässerabstandslinienplänen. Mit der Regelung im Sondernutzungsplan wird zusätzlicher Raum für ortsbauliche, gestalterische sowie ökologische Ziele gesichert.
Mitwirkung vor öffentlichen Auflage
Der Erlass erfordert eine 30-tägige öffentliche Auflage. Vor dieser Auflage ist gemäss Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes, PBG, sGs 731.1, ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Sondernutzungspläne Thurraum zustimmend zur Kenntnis genommen und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Einsicht- und Eingabefrist
Die Unterlagen sind während 20 Tagen bzw. vom 27. Februar 2026 bis 18. März 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderats, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.