Am 6. Mai 2025 hat der Gemeinderat den überarbeiteten Gemeindestrassenplan erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Unterlagen wurden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen von 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einsprachen ein. Teilweise konnte den Anträgen entsprochen und die entsprechenden Änderungen im Gemeindestrassenplan berücksichtigt werden.
Mitwirkung vor Änderungsauflage
Die Änderungen erfordern eine 30-tägige öffentliche Auflage. Vor dieser Änderungsauflage zur Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans ist gemäss Artikel 33bis des Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Änderungen genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Einsicht- und Eingabefrist
Die Unterlagen sind während 20 Tagen bzw. vom 27. Februar 2026 bis 18. März 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderates, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.