Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) folgendes Bauprojekt und Erlass genehmigt:

- Neubau Bewirtschaftungsweg Obere Plättliwaldstrasse
- Teilstrassenplan 1:1000

Einsichtnahme
Das Bauprojekt sowie der Teilstrassenplan liegen in der Zeit vom 13. Februar 2026 bis 16. März 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Wattwil einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Bauprojekt und den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, VRP, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil

Link zu den Unterlagen