Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft: 
Schweizerische Südostbahn AG, Bahnhofplatz 1a, 9001 St. Gallen
Grundeigentümer: 
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
201W, Bahnhofstrasse 16, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:  
Ausbau Nebengebäude Bahnhof

Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/c23x8DRcBCAX7Nr

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 11. Februar 2026 bis 24. Februar 2026, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.