Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft: 
Anton Reichlin, Färchstrasse 13, 9630 Wattwil
Grundeigentümer: 
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
2100W, Färchstrasse 13, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:  
Neubau Gartenhaus

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 28. Januar 2026 bis 10. Februar 2026, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.

Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/gXqdQfzwrm4SApW