Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)
Bauherrschaft:
Ruth Müller-Reich, Dicken 172, 9622 Krinau
Grundeigentümer:
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:
131K, Dickli 177, 9620 Krinau
Bauvorhaben:
Umnutzung landw. in nichtlandw. Wohnen, Abparzellierung Wohnhaus
Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 3. Dezember 2025 bis 16. Dezember 2025, d.h. während 14 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil sowie auf der Webseite zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.
Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/XkRnZf4a4wjSdmX