Schuldner
Heberlein Ceramic Technology Ltd.
Chenfengstr. No. 61
District Jintan
City Changzhou
Province Jiangsu
China


Gläubiger
Anhui Sijian Group Holding Company Limited
A Block, 12. Stock, Chuangxin Plaza
Caihongstr. No. 222
Gaoxin, Hefei, Anhui
China


Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
23003684 vom 18.12.2023

Forderungen
CHF 12507540.00 nebst Zins zu 3.45 % seit 03.11.2023
Arrestprosequierung Nr 23003313 vom 15.11.2023 für einen Betrag von Fr. 13'477'662.50
Solidarhaftung gemäss Urteil des Mittleren Volksgerichts der Stadt Hefei Provinz Anhui vom 08. Februar 2023 (Verfahrens-Nr. [2022] Wan Zivil-Erstinstanz Nr. 999) (entsprechend RMB 100'000'000 zum Kurs 100/12.50754)

CHF 970122.50 aufgelaufener Zins bis 02.11.2023 (RMB 7'756'301.37 zum Kurs von 100/12.50754)

Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten


Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 23003313 vom 15.11.2023 für einen Betrag von Fr. 13'477'662.50
Solidarhaftung gemäss Urteil des Mittleren Volksgerichts der Stadt Hefei Provinz Anhui vom 08. Februar 2023 (Verfahrens-Nr. [2022] Wan Zivil-Erstinstanz Nr. 999) (entsprechend RMB 100'000'000 zum Kurs 100/12.50754)

aufgelaufener Zins bis 02.11.2023 (RMB 7'756'301.37 zum Kurs von 100/12.50754)

Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Zustellung wurde nach Art. 66 Abs. 3 SchKG versucht. Aufgrund unbekannten Firmensitzes wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 3 durch öffentliche Publikation ersetzt.

Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.

Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil

Bemerkungen
Am 11.01.2024 wurde die chinesische Zentralbehörde, in Leitung des Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin in Rechtshilfesachen, beauftragt, den Zahlungsbefehl gegen die obige Schuldnerin zuzustellen. Gemäss chinesischem Zustellzeugnis vom 06.03.2024 konnte die Empfängerin an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden.