Schuldner
Josef Chmiel
Staatsbürgerschaft: Tschechische Republik
Geburtsdatum: 04.12.1993
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde per 28.02.2025 amtlich gestrichen.
Schuldbetreibung/en Nr. 25000713, 25001081 vom 17.09.2025
Forderungen
CHF 217.60 Leistungen NVK vom 17.07.2024
CHF 30 Spesen
CHF 793.05 nebst Zins zu 5 % seit 24.03.2025
Prämien KVG vom 01.10.2024 - 31.12.2024
CHF 120 Spesen
CHF 15.80 Zins
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in den oben stehend aufgeführten Betreibungen am Montag, 29. September 2025, 09:00 Uhr im Betreibungslokal des Betreibungsamtes Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit vollzogen.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.
Josef Chmiel
Staatsbürgerschaft: Tschechische Republik
Geburtsdatum: 04.12.1993
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde per 28.02.2025 amtlich gestrichen.
Schuldbetreibung/en Nr. 25000713, 25001081 vom 17.09.2025
Forderungen
CHF 217.60 Leistungen NVK vom 17.07.2024
CHF 30 Spesen
CHF 793.05 nebst Zins zu 5 % seit 24.03.2025
Prämien KVG vom 01.10.2024 - 31.12.2024
CHF 120 Spesen
CHF 15.80 Zins
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in den oben stehend aufgeführten Betreibungen am Montag, 29. September 2025, 09:00 Uhr im Betreibungslokal des Betreibungsamtes Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit vollzogen.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.