Schuldner
Halil Kamber
Staatsbürgerschaft: Bulgarien
Geburtsdatum: 14.06.2003
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde am 26.03.2024, rückwirkend per 31.12.2023 amtlich gestrichen. Der jetzige Aufenthaltsort des Schuldners konnte nicht eruiert werden.
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25002280 vom 05.08.2025
Forderungen
CHF 4794.05 nebst Zins zu 5 % seit 17.07.2025
CHF 528.40
CHF 191.90
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 29.01.2024 - 31.12.2025
Spesen
Zins
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Halil Kamber
Staatsbürgerschaft: Bulgarien
Geburtsdatum: 14.06.2003
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde am 26.03.2024, rückwirkend per 31.12.2023 amtlich gestrichen. Der jetzige Aufenthaltsort des Schuldners konnte nicht eruiert werden.
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25002280 vom 05.08.2025
Forderungen
CHF 4794.05 nebst Zins zu 5 % seit 17.07.2025
CHF 528.40
CHF 191.90
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 29.01.2024 - 31.12.2025
Spesen
Zins
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil