Tanja Trauboth Müller
Heimatort: Wattwil SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 14.12.1960
Hütten 74
9630 Wattwil

Der Schuldnerin wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der oben stehend aufgeführten Betreibung am 25.04.2024 zwischen 10:00 und 11:00 Uhr nach Art. 89 ff. SchKG in deren Abwesenheit vollzogen worden ist.


Die Schuldnerin wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse).


Die Schuldnerin wird aufgefordert gemäss Art. 98 Abs. 3 SchKG ihre Fahrzeuge, Landw. Motorkarren, AEBI TT 33, rot, 1. Inverkehrsetzung 18.05.1987 sowie Motorrad, KYMCO Agility 125, weiss, 1. Inverkehrsetzung 10.06.2011, innert 5 Tagen ab Publikation des Inserats, beim Betreibungsamt abzuliefern. Sollte die Schuldnerin dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Art. 163 Abs. 1 StGB geltend gemacht.


Die vorstehende Publikation ersetzt die Zustellung der Abschrift der Pfändungsurkunde (Art. 114 SchKG) oder des Verlustscheines (Art. 115 SchKG) an den Schuldner.


Rechtsmittelbelehrung: Der Schuldnerin wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.