Schuldner
Egon Widmer-Brunner
Heimatort: Illnau-Effretikon
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 13.04.1962
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde per 31.10.2014 amtlich gestrichen. Nach Abklärungen beim Einwohneramt Wattwil wurden Recherchen getätigt, doch ein klar definierter Wohnort konnte nicht eruiert werden.
Gläubiger
Atupri Gesundheitsversicherung AG
CHE-191.743.207
Laupenstrasse 18
3008 Bern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25000980 vom 13.03.2025
Forderungen
CHF 42790.25 KVG Prämien 01.02.2014 - 31.12.2025
CHF 36.30 Betreibungskosten aus altem Verfahren
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
KVG Prämien vom 01.02.2014 - 31.12.2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Egon Widmer-Brunner
Heimatort: Illnau-Effretikon
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 13.04.1962
Wohnadresse nicht bekannt
Der Schuldner wurde per 31.10.2014 amtlich gestrichen. Nach Abklärungen beim Einwohneramt Wattwil wurden Recherchen getätigt, doch ein klar definierter Wohnort konnte nicht eruiert werden.
Gläubiger
Atupri Gesundheitsversicherung AG
CHE-191.743.207
Laupenstrasse 18
3008 Bern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25000980 vom 13.03.2025
Forderungen
CHF 42790.25 KVG Prämien 01.02.2014 - 31.12.2025
CHF 36.30 Betreibungskosten aus altem Verfahren
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
KVG Prämien vom 01.02.2014 - 31.12.2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil