Schuldner
Josef Chmiel
Staatsbürgerschaft: Tschechische Republik
Geburtsdatum: 04.12.1993
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25001081 vom 24.03.2025
Forderungen
CHF 793.05 nebst Zins zu 5 % seit 24.03.2025
Prämien KVG vom 01.10.2024 - 31.12.2024
CHF 120.00 Spesen
CHF 15.80 Zins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 01.10.2024 - 31.12.2024
Spesen
Zins
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil
Josef Chmiel
Staatsbürgerschaft: Tschechische Republik
Geburtsdatum: 04.12.1993
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25001081 vom 24.03.2025
Forderungen
CHF 793.05 nebst Zins zu 5 % seit 24.03.2025
Prämien KVG vom 01.10.2024 - 31.12.2024
CHF 120.00 Spesen
CHF 15.80 Zins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 01.10.2024 - 31.12.2024
Spesen
Zins
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wattwil
Grüenaustrasse 7
9630 Wattwil